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Medizin und Datenschutz

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet in Deutschland endlich voran: Nunmehr können Gesundheitsdokumente in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und nach Wunsch mit Ärzt:innen geteilt werden, Gesundheits-Apps und Wearables unterstützen bei der Behandlung verschiedenster Erkrankungen und Patient:innen haben die Möglichkeit Rat und Hilfestellung bei Arztpraxen via Internet einzuholen. Voraussetzung für solche Anwendungen ist der digitale Datenaustausch zwischen unter anderem Praxen, Krankenhäusern und Apotheken Doch Daten, die die Gesundheit einer Person betreffen, sind gesetzlich typisiert als besonders sensibel zu betrachten und damit auch besonders schutzbedürftig. Entsprechend der Sensibilität der Daten werden hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit gestellt.

Neben der DSGVO und dem BDSG sind daher diverse Spezialgesetze zu beachten, die die Vorgaben der DSGVO und des BDSG modifizieren bzw. verschärfen. Solche speziellen Regelungen finden sich unter anderem im Sozialgesetzbuch, im Infektionsschutzgesetz und im Gesetz über Medizinprodukte.

Zentrale Herausforderung der Praxen ist daher die Identifizierung der einschlägigen Gesetze und das Wissen, welche konkreten Anforderungen diese jeweils stellen.

Was können wir für Sie tun?

  • Beratung zum Thema Praxis und Datenschutz
  • Überprüfung und ggf. Erstellung aller Ihrer notwendigen Dokumente laut DSGVO
    (ab EUR 149,00)
  • Bestellung eines externe Datenschutzbeauftragten
    (ab EUR 40,00 monatlich)